ALLTAGSTAUGLICHKEITSPRÜFUNG
Hier wird euer Können
unter Beweis gestellt.
Gemeinsam die Prüfung bestreiten!
Nach all dem Gelernten und fleißigem Üben, steht es den Mensch-Hund-Teams frei im Rahmen eines Alltagtauglichkeitskurses eine Prüfung zur Begünstigung der Hundeabgabe nach §5 Abs. 3 der Hundeabgabeverordnung des Landes Steiermark abzulegen. Das heißt, nach erfolgreicher Prüfung muss für den geprüften Hund nur noch die Hälfte der Hundesteuer bezahlt werden. Natürlich kann man sich die nötigen Skills, die es braucht, um die Prüfung erfolgreich abzulegen, auch in Einzelstunden erarbeiten. V.a. für nicht verträgliche Hunde (z.B. aus dem Tierschutz) ist das eine gute Alternative zu den Alltags-Gruppenkursen. Nachstehend findest du alle weiteren Informationen.
Prüfungsmodalitäten:
- Das empfohlene Mindestalter der Hunde, mit denen die Prüfung abgelegt werden soll, beträgt 10 Monate. Die endgültige Entscheidung zur Zulassung zur Prüfung obliegt der ausbildenden tierschutzqualifizierten HundetrainerIn.
- Die Prüfung ist von der HundehalterIn des Hundes zu absolvieren. Das Mindestalter ist in den gesetzlichen Bestimmungen des Österreichischen Tierschutzgesetzes geregelt. Sollte die Prüfung von einer dritten Person abgelegt werden, so ist dies vorab, von dieser mit der zuständigen Gemeinde abzuklären und in schriftlicher Form dem Prüfer zu bestätigen.
- Die Prüfung ist immer auf den Hund bezogen.
- Mit jedem weiteren Hund im Besitz einer Person ist die Prüfung separat abzulegen.
- Bei Nichtbestehen oder Abbruch der Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden.
- Eine Prüfungsgebühr ist von der durchführenden Person bzw. Organisation fest zu legen.Als Prüfer können ausschließlich Personen mit einer gültigen Lizenz „tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ tätig werden. Diese müssen Ihren Wohnsitz nicht in der Steiermark oder Kärnten haben.
- Die Prüfung kann nur von einem/einer nicht befangenen „tierschutzqualifiziertem Hundetrainer“ bzw. „tierschutzqualifizierten Hundetrainerin“ abgenommen werden. Das heißt, Hunde die von einer Person ausgebildet wurden oder mit dieser in einem Nahverhältnis stehen (zb. aus demselben Verein), dürfen solche Hunde nicht prüfen.
- Dem Prüfer / der Prüferin steht eine Aufwandsentschädigung pro Team zu. Die Höhe richtet sich nach der von der IG bestimmten Höhe und wird in den Richtlinien für Trainer und Prüfer festgehalten.
- Pro Tag dürfen maximal 6 Teams, pro Prüfer, geprüft werden.
- Die Prüfung besteht aus vier Abteilungen, wobei jede Abteilung für sich positiv absolviert werden muss, um zur nächsten zugelassen zu werden. Die Aufgaben sollen nach Bedürfnis des Teams gewählt werden, um eine bedarfsorientierte Alltagstauglichkeit zu gewährleisten.
- In der Prüfung ist der Hund mit einem ausreichend breitem Halsband mit Leine oder an einem Brustgeschirr mit Leine zu führen. Nicht zulässig sind die Verwendung von Ketten- oder Zughalsbändern, auch dann nicht, wenn sie zum Zeitpunkt der Prüfung nicht auf Zug gestellt sind. Ebenfalls nicht zulässig ist jede Form von physischem Zwang (wie Festhalten, Einklemmen des Hundes zwischen den Beinen etc.) und Strafmethoden wie Leinenruck und ähnliches. Sinnvolle Belohnung ist erwünscht.
Was du noch wissen solltest…
Alle Infos zu den Bestimmungen und dem Ablauf der Begleithundeprüfung der Interessensgemeinschaft (IG) der tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen, sowie den Fragenkatalog mit dem Single choice Fragen zum Theorie-Teil der Begleithundeprüfung, findest du nachstehend als PDF-Datei zum Download.